Beschreibung
Eigenschaften
Zulassung für S 90 - S 120
- Z-19.15-1762 Wandabschottung
- Z-19.15-1763 Deckenabschottung
einzelnen oder gebündelten Elektroleitungen und -kabeln aller Art (auch Lichtwellenleiter).
Ohne Begrenzung des Gesamtleiterquerschnitts des einzelnen Kabels, sowie
Tragekonstruktionen (Kabelrinnen, -pritschen, -leiter) aus Stahl, Aluminium oder Kunststoff.
Einzelne Stahl- und Kunststoffrohre = 15mm.
- mit Brandschutzschaum kombinierbar für Nachbelegung und Zwickel
- Kondenswasser- und feuchtbeständig
- Steine müssen beim Einbau nicht verklebt werden
- Alterungsbeständig
- Blöcke sind flexibel und nehmen nach dem Zusammendrücken wieder die ursprüngliche Form an
- einfache Verarbeitung durch Schneiden der Brandschutzsteine
- keine zusätzliche Beschichtung notwendig
- Staub- und faserfreie Verarbeitung
- rauchdicht nach DIN 4102, Teil 9
- hochflexibles Schottsystem für unterschiedliche Formen und Anforderungen von Durchbrüchen
- die Breite der Aufleistungen (falls erforderlich) beträgt nur 2,5 cm
Weitere Informationen:
Maße:Ø 77 mm|Durchmesser:77 mm
- weitere Details
- Breite: 1 cm
- Höhe: 1 cm
- Länge: 1 cm
- Gewicht: 1,000 kg